Zum zeitlichen Ablauf gibt es zu sagen, dass alles fließend eingeplant wird. Unmittelbar nach dem ausheben der Baugrube wird mit der Bodenplatte begonnen. Eine Woche später soll an einem Tag der Keller gestellt werden und am nächsten Tag die Wandzwischenräume mit Beton vergossen werden. Dann folgt die Außenisolierung und 3 Wochen später kommt das Haus.
Umso tragischer wiegt die Nachricht unseres Baumschutzbeauftragten: Nachdem wir gestern abend noch mit unserem Baumfäller einen Termin gefunden haben, erfuhren wir heute, dass wir die 2 Kiefern erst einmal nicht fällen dürfen, da von ihnen "keine Gefahr ausgehen dürfte. Über die Entfernung soll ein Baumfachdienst NACH Anlage einer senkrechten Baugrube ein Gutachten erstellen." Nun hat er aber noch etwas festgestellt: "
Weitaus größere Schädigungen liegen an den straßenseitigen Kiefern vor, die einer näheren Untersuchung
unterzogen werden sollten." Irgendwie verstehen wir die Welt nicht mehr! Jetzt sollen doch wahrscheinlich nicht wie notwendig, die 2 zu dicht an der Baugrube stehenden Kiefern gefällt werden, sondern möglicherweise 3 von den Baumaßnahmen gar nicht betroffene Bäume. *kopfschüttel* Dann hätten wir zur Straßenfront gar keinen Baum mehr.Vorhin habe ich versucht beim Tiefbauer anzurufen um mich zu erkundigen, was dieser von einer 3m hohen senkrechten Baugrubenwand wegen dieser 2 Bäume hält und um zu klären, was das an Mehraufwand bedeuten würde. Nicht auszudenken wäre es, wenn nach dem Ausheben der Baugrube die beiden Kiefern dann doch gefällt werden müssten und in die Baugrube fallen. Den Zeitplan würde das auf jeden Fall durcheinanderbringen!
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