... und die beiden zu fällenden Bäume auch noch. Wahrscheinlich auch noch für längere Zeit, da die Ablösezahlung für diese beiden Bäume 2500 Euro betragen würde oder eine Neupflanzung von 8 zusätzlichen Bäumen in einer Größe von mind. 1,75m notwendig wäre.
Ich war heute zu einem vor-Ort-Termin mit unserem Baumschutzbeauftragten und unseren qualitätsüberwachenden Bauingenieur auf dem Grundstück. Dabei wurde uns empfohlen, die 3 bisher von uns zum Verbleib bestimmten Kiefern genauer unter die Lupe nehmen zu lassen, da diese starke Schädigungen aufweisen.
Nun werden wir am kommenden Wochenende also nicht wie ursprünglich geplant die 2 im Böschungsbereich stehenden Kiefern fällen lassen sondern werden unseren Baumfäller mit kleiner Motorsäge und einem Fotoapparat auf 5 Kiefern zur Totholzentfernung klettern lassen. Den Stammzustand und das Ausmaß der Schädigungen soll er fotografisch dokumentieren. Wenn der Zustand von 2 der 3 an der Straßenseite stehenden Kiefern bedenklich ist, muss über eine Fällung dieser ebenfalls nachgedacht werden. Dann allerdings wird keine große Nachpflanzung oder Ersatzleistung aufgrund der Schädigungen anfallen.
Der Tiefbauer hat bei den Schachtarbeiten für die Baugrube DIN 18920 und RAS-LP4 Abs. 4 zu beachten. Dort steht geschrieben, welche Punkte an den 2 dicht an der Baugrube stehenden Kiefern beachtet werden müssen und welche Wurzelschutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen.
Alles in allem ein nicht gerade zufriedenstellendes Ergebnis für uns. Außerdem dürfte es recht schwierig sein, dem Tiefbauunternehmen dies zu vermitteln, da wir sicherlich nicht während der Schachtarbeiten diese beaufsichtigen werden können.
... Das mit dem Ausasten am Wochenende wird nichts. Unser Baumfäller, der auch auf die Bäume klettern wird, ist im Urlaub. Also werden wir die Aktion auf Ende Juli verschieben müssen.
Nun warten wir nur noch auf den Baustrom und dann kann es mit den Erdarbeiten losgehen.
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